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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers (gemäß SGB IX), die er in Kooperation mit der Interessenvertretung umsetzen soll. Der Arbeitgeber muss allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anbieten. Voraussetzung für ein BEM ist die Zustimmung des/der Betroffenen. Er ist in jeder Phase „Herr des Verfahrens“ und wird in die Maßnahme einbezogen. Das BEM basiert auf dem Vertrauen und dem freiwilligen Mitwirken des/der Betroffenen.

Ziel ist es, zu prüfen, wie

  • die Arbeitsunfähigkeit überwunden

  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und

  • der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

 

Stimmt der/die Betroffene dem BEM-Verfahren nicht zu, zieht die Zustimmung zurück oder beteiligt sich nicht an erforderlichen Maßnahmen, so ist das Verfahren beendet. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. Das Ziel sind gesunde Beschäftigte, die eine wichtige Voraussetzung für Qualität und Erfolg in einem Unternehmen sind.

 

Folgende Themen werden behandelt:

Der Handlungsleitfaden behandelt die einzelnen Prozessschritte, deren Inhalt und die Durchführung.

 

Darüber hinaus beinhaltet das Angebot:

Es werden Hinweise für die Gestaltung einer Betriebsvereinbarung und zum Datenschutz gegeben.

 

Darüber hinaus beinhaltet der BEM Handlungsleitfaden eine Reihe von Praxishilfen, die für die betrieblichen AnwenderInnen hilfreich sind:

 

  1. Fallbezogene Prozesse

  2. Begleitende Prozesse

  3. Dokumentation

Handlungshilfen Betriebliches Eingliederungsmanagement BGHW

Kombinierbarkeit/Verbindung zu anderen Tools

Kombinierbar mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsplatzkataster

Beurteilungskriterien, z.B.:

Weitere Angebote

  • Bezug zum Einzelhandel: universell

  • Demografiebezug: ja

  • Voraussetzung: Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, Personalressourcen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, Schulung des BEM-Teams

  • Einsetzbarkeit: unabhängig für kleine, mittlere und große Unternehmen

  • Ausrichtung des Tools: verhältnis- und verhaltensorientiert

  • Anwender im Betrieb: BEM-Team, FallmanagerInnen, betroffene Fach- und Führungskräfte, Betriebsrat, betroffene MitarbeiterInnen

  • Betrieblicher Aufwand: abhängig von der Anzahl der „BEM-Fälle“ und dem Umfang der damit notwendigen  Analysen 

  • Unterstützung für den erfolgreichen Einsatz (Aspekte zur Nachhaltigkeit): Die BGHW bietet ein Grundlagenseminar sowie eine Implementierungsunterstützung an

Download: BGHW, BIT Werkzeugkasten BEM

Diese Übersicht als PDF: 

Anwendungsbeschreibung und Ziel

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